<img height="1" width="1" style="display:none" src="https://www.facebook.com/tr?id=1458150627627902&amp;ev=PageView&amp;noscript=1">
Elektronisches Patientendossier (EPD)

Das elektronische Patientendossier erfordert Gesundheitskompetenz und Vertrauen

Die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen schreitet voran. Zum Beispiel mit dem elektronischen Patientendossier (EPD), das ab Mai 2020 eingeführt werden soll.

Es ermöglicht einen vereinfachten Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten und mehr Transparenz für alle Beteiligten – und verlangt von Patientinnen und Patienten eine hohe Gesundheitskompetenz. Eine Studie zeigt: Die Schweizer Bevölkerung bewegt sich im europäischen Mittelfeld – es bleibt noch viel zu tun, damit alle Menschen die darin abgelegten Informationen verstehen, beurteilen und vor allem auch anwenden können.

 

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt, dass Gesundheitsfachpersonen in Spitälern bis 2020 und in Pflegeheimen und Geburtshäusern bis 2022 technisch in der Lage sind, alle behandlungsrelevanten Daten in einem elektronischen Patientendossier (EPD) abzulegen. Alle übrigen Gesundheitsfachpersonen – so auch Hausärztinnen und Hausärzte – können sich freiwillig am EPD beteiligen. Für Patientinnen und Patienten ist das EPD ebenfalls freiwillig.

Das elektronische Patientendossier (EPD) enthält sensible Patientendaten, so zum Beispiel Austrittsberichte von Spitälern, Pflegeberichte der Spitex, Röntgenbilder, den Impfausweis oder das Rezept für die Apotheke. Patientinnen und Patienten können darin eigene Gesundheitsinfos wie das Brillenrezept, Patientenverfügungen oder Blutdruckwerte speichern. Der Nutzen des EPD liegt vor allem in einer verbesserten Sicherheit durch korrekt abgelegte Diagnosen und Medikationslisten. Mit dem EPD haben Patientinnen und Patienten zudem die Möglichkeit, sich aktiv für ihre Gesundheit zu engagieren.

Integrierte Versorgung im Zentrum
Der Bund stärkt mit dem elektronischen Patientendossier die integrierte Versorgung, indem alle Leistungserbringer auf relevante medizinische Informationen zugreifen können. Das EPD erleichtert so die Koordination von Behandlungen. Die Ausübung der digitalen Souveränitätsrechte ist oberste Maxime: Der Patient bestimmt, wer Zugriff auf die EPD-Daten hat. So kann er zum Beispiel festlegen, welche Dokumente für welche Gesundheitsfachpersonen zugänglich sind und welche nicht.

Das elektronische Patientendossier protokolliert automatisch, wer Dokumente speichert oder sich diese anschaut – so wissen die Patientinnen und Patienten, wie ihre Dokumente abgelegt und genutzt werden. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt vor, dass alle EPD­ Anbieter umfassend geprüft, zertifiziert und kontrolliert werden. Damit ist sichergestellt, dass die im EPD abgelegten Dokumente bestmöglich geschützt sind: Zugriff auf die sensiblen Daten haben nur Fachpersonen, die in einem eidgenössischen oder kantonalen Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, bei einer anerkannten Gesundheitseinrichtung arbeiten sowie in die entsprechende Behandlung eingebunden sind: Keinen Zugriff auf die EPD-Dokumente hat etwa der Vertrauensarzt einer Versicherung.

Es steht dem Patienten frei, jedes Dokument einer beliebigen Vertraulichkeitsstufe zuzuordnen. Er kann den Zugriff einzelnen Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen erlauben. Daten der hohen Vertraulichkeitsstufe (= «geheime» Daten) kann nur der Patient einsehen.

Gesundheitskompetenz gefordert
Das EPD erfordert von Patientinnen und Patienten eine hohe Gesundheitskompetenz – nur wer über die nötigen Ressourcen wie Bildung, Motivation und Kompetenz verfügt, kann die gesundheitsrelevanten Informationen verstehen, beurteilen und anwenden. Eine 2015 durchgeführte Studie zur Gesundheitskompetenz der Schweizer Bevölkerung zeigt: Wir befinden uns lediglich im europäischen Mittelfeld, der Spitzenplatz gehört den Niederlanden (über die Gründe siehe weiter unten). Entscheidend für die Gesundheitskompetenz sind soziodemographische Faktoren wie Einkommen, Alter, Bildung, Geschlecht oder Migrationshintergrund, aber auch das Gesundheitsverhalten (z.B. Fitness und Bewegung, Konsum von Alkohol oder Tabak). Der Faktor Bildung ist dabei zentral: Menschen mit wenig Wissen über Krankheitsursachen und Behandlungsmöglichkeiten müssen sorgfältig eingeführt und begleitet werden.

Klare Kommunikation schafft Vertrauen
Wieso sind die Niederländer Spitzenreiter in Sachen Gesundheitskompetenz? Das hat stark mit der Informationsvermittlung zu tun: Patientenfreundliche Kommunikation ist in den Niederlanden Teil der ärztlichen Ausbildung. Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, ihren Patienten die vorgeschlagenen Behandlungen verständlich zu erklären. Dabei greifen sie auch auf Abbildungen zurück und notieren den «informed consent» in der Krankenakte.

Die Niederlande setzen zudem seit Jahrzehnten auf eine transparente Gesundheitskommunikation für Menschen mit Migrationshintergrund und bildungsferne Gruppen. So werden viele Informationen visualisiert und in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Spezialisierte Mediatoren, Trainer und Übersetzer helfen, die medizinischen Berichte zu interpretieren und Gesundheitsempfehlungen umzusetzen.

Glaubwürdig, kompetent und ehrlich
Es braucht auch in der Schweiz einen einfachen und niederschwelligen Zugang zum elektronischen Patientendossier: In Arztpraxen, Spitälern und Apotheken muss erklärt werden, wie die im EPD enthaltenen Daten zu einer besseren Gesundheit beitragen können. Patientinnen und Patienten müssen breit informiert und sensiblisiert werden: über Gespräche, Dokumentationen, Flyer, Websites und Social Media-Kanäle.

Die Einführung des EPD erfordert eine sorgfältig geplante Begleitkommunikation. Ängste und Bedenken müssen ernst genommen werden, um alle Beteiligten ins Boot zu holen – der Nutzen muss klar ersichtlich sein. Eine wichtige Voraussetzung: Die behandelnden Gesundheitsfachpersonen müssen Patientinnen und Patienten kompetent und ehrlich informieren. Drei Argumente für den Nutzen eines EPD stehen dabei im Vordergrund: 1. bestmögliche Kontrolle der eigenen Daten; 2. optimierte Behandlungen; 3. verbesserte Heilungschancen.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Es braucht geschulte Fachpersonen und Vermittler, welche die Menschen dazu befähigen, die gesundheitsrelevanten Informationen zu verstehen und umzusetzen Das EPD erfordert zudem kurze, präzise und verständliche Berichte, damit für alle Beteiligten ein Nutzen entsteht.

Das consign-Angebot für die geplante EPD-Kommunikation
consign unterstützt interessierte Arztpraxen, Spitäler, Spitex-, Gesundheits- und Patientenorganisationen bei der aktiven und koordinierten Kommunikation des EPD bis hin zur begleitenden Medienarbeit. Dazu gehört auch der gezielte Einsatz von Social Media und die Nutzung sozialer Netzwerke.

Anmerkung:
Der Autor verdankt die Inputs unseres strategischen Partners Lukas Zemp und des Symposiums «Fördert oder erfordert das elektronische Patientendossier Gesundheitskompetenz» (Public Health Schweiz, 11. Dezember 2018 in Bern).

Links
E-Health Suisse
Patientendossier.ch
Public-health.ch

Neuer Call-to-Action (CTA)

 

Autor: Felix Adank | 11. Januar 2019 | 16:32
Find me on:
11.01.2019 | Strategie, Gesundheit, Medizin

Diesen Beitrag teilen:

Jetzt consign-Blog abonnieren und informiert bleiben: alle Trends zu Corporate Identity, Design, Communications und Marketing.