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Datenschutz und SEO essentials fuer die website

Datenschutz­erklärung und SEO – Essentials für Ihre Website

Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft – höchste Zeit für Unternehmen und KMU, ihre Datenschutz­erklärung den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Die Publikation einer rechtssicheren Datenschutz­erklärung bietet gleichzeitig die Chance, die Performance der Website zu messen und zu optimieren. Das Zauberwort heisst: SEO.



Schweizer KMU müssen als Betreiber einer Website sowohl die Schweizer wie auch die europäischen Anforderungen verstehen, um ihre Datenschutz­erklärungen und die Verwendung von Cookies rechtssicher zu machen. Massgebend ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU: Letztere müssen KMU beachten, wenn sie auch Nutzerinnen und Nutzer aus dem europäischen Raum ansprechen – zum Beispiel mit einem Online-Shop.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Es enthält wichtige Neuerungen, die Unternehmen beachten müssen – bei Missachtung drohen hohe Bussen. Eine frühzeitige Überarbeitung der eigenen Datenschutzrichtlinien sowie eine sorgfältige Dokumentation sind notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Gefordert sind auch kleinere Startups und KMU.

 

Anforderungen an die neue Datenschutzerklärung

Das neue Datenschutzgesetz bietet Nutzerinnen und Nutzern mehr Transparenz und eine Stärkung ihrer Rechte. Unternehmen und KMU werden bei der Behandlung von Personendaten zu grösster Sorgfalt verpflichtet – das gilt insbesondere für die Verhinderung von Verlust oder Missbrauch dieser Daten.

Folgende Punkte sind zentral für eine rechtssichere Datenschutzerklärung, die auf der Website eines Unternehmens veröffentlicht wird:

  • Kontakt bei Datenschutzfragen: Die Datenschutzerklärung muss den Firmennamen, die physische Adresse und eine Mailadresse enthalten, über die das Unternehmen für Datenschutzanliegen zu erreichen ist.
  • Zweck der Verarbeitung: Aufklärung darüber, weshalb die Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig ist.
  • Empfänger: Auflistung der tatsächlichen Empfänger der Daten, typischerweise Datenspeicher- und Hosting-Dienste oder CRM-Anbieter.
  • Übertragungen von Daten ausserhalb der Schweiz: Die Datenschutzerklärung muss alle Länder auflisten, in die personenbezogene Daten übermittelt werden.
  • Dauer der Datenspeicherung: Spezifische oder allgemeine Erklärung zur Dauer der Datenaufbewahrung. 
  • Rechte der betroffenen Person: Die Datenschutzerklärung muss die Nutzerinnen und Nutzer zwingend über Rechte wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten informieren.

Fazit: Eine Datenschutzerklärung muss sorgfältig formuliert werden. Es lohnt sich, professionelle Unterstützung zu suchen.

Cookie Banner und Cookie Consent

Das Wichtigste zuerst: Das neue Schweizer Datenschutzgesetz kennt – anders als die Cookie-Richtlinie der EU – kein Obligatorium für Cookie Banner. Betreiber müssen die Nutzer ihrer Website zwar über die verwendeten Cookies, ihre Funktion und die gesammelten Daten informieren. Diese Information kann aber problemlos über die Datenschutzerklärung erfolgen, indem die Funktion der Cookies erklärt und darauf hingewiesen wird, dass Nutzerinnen und Nutzer das Handling der Cookies in den Browsereinstellung konfigurieren können.

Anders ist es mit Firmen und KMU, die über ihre Websites auch Nutzerinnen und Nutzer aus dem EU-Raum anziehen. Hier genügt es nicht mehr, eine Information über die Verwendung der Cookies aufpoppen zu lassen, die der Nutzer oder die Nutzerin mit einem «OK» oder «Verstanden» wegklicken kann: Der Nutzer muss umfassend über die Verwendung der gesammelten Daten informiert werden. Er muss zudem mit einer differenzierten Auswahl seine spezifische und aktive Zustimmung zu den verwendeten Cookies geben können.
Betreiber einer Website müssen eine Auswahl zur Verfügung stellen, die Nutzerinnen und Nutzer anklicken können:

  • Essenzielle Cookies mit grundlegenden Funktionen zur Nutzung der Website
  • Statistik-Cookies zur anonymen Erfassung des Nutzerverhaltens
  • Marketing-Cookies, um personalisierte Werbung zu ermöglichen
  • Cookies von externen Medien wie Facebook oder YouTube

Nutzerinnen und Nutzer müssen also eine echte Wahl haben: Selbst wenn sie alle Cookies ablehnen, muss ihnen der Zugang zur Website offen stehen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wie auch das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) schreiben eine spezifische Auswahl vor, die der Besucher einer Website differenziert bestätigen oder ablehnen kann. Die Zustimmung muss also für jeden Zweck, den Cookies erfüllen, eingeholt werden.

Unsere Datenschutz-Empfehlung für Schweizer KMU

Für Schweizer Unternehmen gilt primär das Schweizer Datenschutzgesetz. Als Betreiber von Websites tun sie gut daran, die Nutzerinnen und Nutzer umfassend zu informieren, welche Personendaten sie zu welchen Zwecken bearbeiten (Datenschutzerklärung, AGB). Dazu gehören:

•    Transparenz
•    Verhältnismässigkeit
•    Zweckbindung  
•    Rechte der Betroffenen

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht direkt auf Schweizer Unternehmen anwendbar. Unter bestimmten Bedingungen sind die EU-Bestimmungen trotzdem einzuhalten. Es lohnt sich, dies vor Publikation der Datenschutzerklärung zu überprüfen.

 

SEO: Die Kunst, gefunden zu werden

Wer eine Website betreibt kommt nicht umhin, sich mit dem Begriff SEO (Search Engine Optimization) auseinanderzusetzen: Wer bei Google und Co. nicht zu finden ist, bleibt im Netz unsichtbar. Doch was genau ist SEO, und wie funktioniert es?

Zunächst einmal geht es darum, das Ranking der eigenen Website auf der Ergebnisseite von Suchmaschinen wie Google zu verbessern. Das Ziel ist, auf die erste Seite zu kommen – besser noch: auf die vordersten fünf Plätze. Nutzerinnen und Nutzer scrollen selten auf die zweite oder dritte Ergebnisseite, weshalb sie viele Unternehmen gar nicht finden.

Doch wie verbessern wir das Ranking unserer Website? Eine wichtige Rolle spielen die Inhalte (der Content). Google und Co. möchten den Nutzern qualitativ hochwertige Inhalte liefern, die passende Antworten auf ihre Suchanfragen liefern. Dazu werden täglich sogenannte Searchbots auf die Reise geschickt, die das Netz durchsuchen und Websites analysieren. Dabei beurteilen sie die Relevanz der Inhalte, die Navigation und die Lesefreundlichkeit. Websites, die diesen Anforderungen entsprechen, erhalten zur Belohnung ein gutes Ranking.

Hochwertige Inhalte sind das A und O

Qualitativ hochwertige Inhalten sind nicht nur Texte, sondern auch Videos, Audioaufnahmen, Infografiken und vieles mehr. Wichtig ist dabei eine gezielte Auswahl der Keywords oder Suchbegriffe, welche Nutzerinnen und Nutzer im Google-Suchfeld eingeben. Blog- und aktuelle Newsbeiträge helfen dabei, aktuelle Inhalte bereitzustellen und das Interesse an den eigenen Angeboten wachzuhalten.

Aber auch die Struktur, verweisende Elemente und beschreibende Angaben tragen zum SEO-Erfolg bei. Elemente wie der SEO-Titel, die Meta-Beschreibung, eine saubere Überschriftenstruktur und interne Links erleichtern es den Searchbots, die Inhalte einzuordnen. Wichtig ist auch die Beschreibung der verwendeten Bilder mit sogenannten ALT-Attributen. Eine klare visuelle Struktur mit einem passenden WebDesign verbessert nicht nur das Nutzererlebnis, sondern auch das Ranking der Website. Und nicht zuletzt sollte die Website auch auf Mobilgeräten gut aussehen.

Digitale Hygiene

Doch SEO ist nicht alles. Auch Off-Page-SEO, also Massnahmen ausserhalb der eigenen Website, spielen eine wichtige Rolle. Dazu gehören zum Beispiel Verlinkungen von anderen Websites auf die eigene Seite oder die Nutzung von Social Media, um Aufmerksamkeit für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu generieren.

SEO ist eine äusserst lohnende Angelegenheit, die Kreativität und professionelles Know-how erfordert. Wer die Grundlagen beherrscht, setzt seine Website bei Google und Co. erfolgreich in Szene – eine wichtige Voraussetzung für mehr Sichtbarkeit eines Unternehmens oder KMU im Netz. SEO ist wie ein Schönheitswettbewerb, bei dem es um die inneren Werte geht. Wer seine Website regelmässig aktualisiert und überarbeitet, sorgt für digitale Hygiene. Was wir täglich tun, um uns selbstbewusst in der Gesellschaft zu behaupten, sollten wir auch der eigenen Website zugute kommen lassen.

 

Rechtssicher und suchmaschinenfreundlich: Ein Website-Update lohnt sich doppelt

Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) sind Website-Betreiber gefordert, sich vertieft mit ihrer Website auseinanderzusetzen. Je nach Einbindung externer Dienste, Sammlung von Personendaten durch Formulare oder Cookies  muss die Datenschutzerklärung angepasst oder neu formuliert werden.

Im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Website lohnt es sich, den Internetauftritt nicht nur datenschutztechnisch, sondern auch mit Blick auf SEO zu erneuern. Eine Kommunikationsagentur, die ausgewiesene Kompetenzen in Sachen Datenschutz und SEO mitbringt, unterstützt KMU dabei, gleich beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sie kennt die Herausforderungen des nDSG sowie die aktuellen SEO-Regeln und sorgt für einen rechtssicheren, suchmaschinenfreundlichen Internetauftritt. Bereits kleine Anpassungen können die Positionierung eines Unternehmens im Web deutlich verbessern.

Download Ratgeber Datenschutzgesetz


Bildquelle: Unsplash

Autor: Felix Adank | 03. Mai 2023 | 10:30
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