Die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen, das sogenannte eHealth, schreitet voran. Ein Paradebespiel dafür ist das elektronische Patientendossier (EPD), das neben vielen anderen Nutzen auch mehr Transparenz für Patienten und Leistungserbringer verspricht. Das EPD weckt Hoffnungen und schürt Ängste: Wie sicher sind die Daten? Wer hat Zugriff dazu? Eine transparente Kommunikation auf verschiedenen Ebenen sorgt für erste Antworten und hilft, mögliche Bedenken abzubauen.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt, dass Gesundheitsfachpersonen in Spitälern bis 2020, in Pflegeheimen und Geburtshäusern bis 2022 technisch in der Lage sind, Dokumente im elektronischen Patientendossier zu lesen und alle behandlungsrelevanten Daten für Nachsorgende in der Behandlungskette upzuloaden. Alle übrigen Gesundheitsfachpersonen können sich fakultativ am EPD beteiligen. Für Patientinnen und Patienten ist das EPD ebenfalls freiwillig.
Auf dem Vormarsch der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist das elektronische Patientendossier, eine Sammlung von Dokumenten zu Patientinnen und Patienten. Diese Dokumente enthalten behandlungsrelevante Informationen wie beispielsweise den Austrittsbericht des Spitals, den Pflegebericht der Spitex, Röntgenbilder, den Impfausweis oder das Rezept für die Apotheke. Patientinnen und Patienten können auch eigene Gesundheitsinfos wie das Brillenrezept, Patientenverfügungen oder Blutdruckwerte in das EPD speichern. Die Sicherheit und damit der Patientenschutz einer korrekten Diagnose und Therapie steigt, das Risiko von gefährlichen Fehlentscheiden sinkt. Mit dem EPD nimmt die Bevölkerung aktiv am Behandlungsprozess teil, zudem ermöglicht die Digitalisierung im Gesundheitswesen u.a. auch mehr Transparenz.
Philosophie und Nutzen des EPD
Der Bund verfolgt mit dem elektronischen Patientendossier den Ansatz der integrierten Versorgung. Die Leistungserbringer sollen entlang der gesamten Behandlungskette – unter entsprechender Patienteneinbindung und -einwilligung – auf behandlungsrelevante und medizinisch notwendige Informationen aller Akteure zugreifen können. Wie in der bereits realisierten Genfer Variante «mon dossier médical» soll das EPD die informationelle Grundlage zur planerischen Gesamtkoordination aller medizinischer Leistungserbringer - vom Apotheker bis zum Physiotherapeuten - legen. Für den Patientenschutz gilt die Ausübung der digitalen Souveränitätsrechte als oberste Maxime: Der Patient bestimmt alleine, wer Zugriff auf die EPD-Daten hat und verfügt dazu über ein differenziertes Instrumentarium.
Autonome Rechtesteuerung durch den Patienten
Wer Dokumente im EPD speichert oder sich diese anschaut, wird automatisch protokolliert. So wissen die Patientinnen und Patienten, was mit ihren Dokumenten im Dossier geschieht. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier schreibt vor, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Jeder EPD-Anbieter wird umfassend geprüft, zertifiziert und kontrolliert. Damit wird sichergestellt, dass die gespeicherten Dokumente geschützt sind: Zugriff haben nur Gesundheitsfachpersonen, welche in einem eidgenössischen oder kantonalen Gesundheitsberufe-Register eingetragen sind, bei einer anerkannten Gesundheitseinrichtung arbeiten sowie im entsprechenden Behandlungskontext stehen: Ein Vertrauensarzt z.B. bei einer Versicherung hat keinen EPD-Zugriff. Es steht dem Patienten frei, jedes Dokument einer beliebigen Vertraulichkeitsstufe zuzuordnen.
Kommunikation schafft Vertrauen in das EPD
Eine sensibel und strategisch geplante und orchestrierte Kommunikation für verschiedene Zielgruppen und über verschiedene Kanäle fördert das Vertrauen und die Akzeptanz für das neue EPD-Angebot. Als oberste Maxime gilt dabei der Vorsatz, zeitnah und transparent über die Möglichkeiten, Chancen, Stärken aber auch Schwächen des elektronischen Patientendossiers zu informieren. Das EPD gehört zu den sichersten Dokumentationen über Patienten.
Unsicher dagegen sind die Daten z.T. bei den Leistungserbringern selber: Hier sind vor allem die entsprechenden Leistungserbringer in die Pflicht zu nehmen. Ein möglichst einfacher und niederschwelliger Zugang zum elektronischen Patientendossier an verschiedenen Orten des Point of Contact (POC) , z.B. beim Arzt, im Spital oder auch in der Apotheke, tragen dazu bei, dass das neue Angebot bekannt und genutzt wird. Die entsprechenden Zielgruppen sollten vorgängig über mündliche oder schriftliche Kommunikationskanäle für die EPD-Anliegen informiert und sensiblisiert werden: in Form von Gesprächen oder auch durch Flyer, auf neu erstellten Websites oder als integrierter Bestandteil auf bestehenden, Dokumentationen oder durch gezielte Social Media-Aktivitäten.
Digitalisierung und eHealth: Ihr kompetenter Kommunikations-Partner
Als Kommunikationsexperten im Bereich Medizin und Gesundheit unterstützt consign interessierte Anbieter von elektronischen Patientendossiers bei der aktiven und koordinierten Kommunikation des neuen Angebots bis hin zur begleitenden Medienarbeit. Dazu gehört nebst Public Relations auch der gezielte Einsatz von Social Media als Instrumente für die positive Wahrnehmung des elektronischen Patientendossiers.
Weiterführende Links
- eHealth Suisse, Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen: Elektronisches Patientendossier
- Mon dossier médical, Genf
- Schweizer Radio- und Fernsehen, Peter Buchmann (14. Juni 2017): «Alle Macht den Patienten»
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